Informations- und Beratungsgespräch, Anmeldebescheinigungen für Prostituierte
Allgemeine Informationen
Wer eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben will, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt werden soll, anzumelden. Bei der Anmeldung wird ein Informations- und Beratungsgespräch geführt.
Voraussetzungen
Zum Nachweis dieser Anmeldung wird eine Anmeldebescheinigung ausgestellt.
Verfahrensablauf
Die Informations- und Beratungsgespräche sowie die Ausstellung der Anmeldebescheinigungen erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefonnummer 0781 805 9060 oder per E-Mail an gewerbepolizei@ortenaukreis.de.
Erforderliche Unterlagen
Notwendige Angaben und Unterlagen:
- Die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hilfsweise eine Zustellanschrift
- Die Länder und Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist
- Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
- Lichtbild
- Für ausländische Staatsangehörige, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind, ein Nachweis, dass sie berechtigt sind, eine Beschäftigung oder selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben
- Nachweis einer innerhalb der vorangegangenen drei Monate erfolgten gesundheitlichen Beratung nach § 10 Prostitutionsschutzgesetz
Vertiefende Informationen
Die Anmeldebescheinigung gilt für Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre, für Personen unter 21 Jahren für ein Jahr.