Großraum- und Schwerverkehr - Erlaubnis beantragen
Allgemeine Informationen
Sie möchten am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug teilnehmen, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geltenden Grenzen überschreiten? Dafür benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis.
Überschreitet nur die Ladung die Abmessungen, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung - besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Private Begleitung durch Verwaltungshelfer
Im Landkreis Ortenaukreis werden private Verwaltungshelfer anstelle einer Polizeibegleitung entsprechend den aktuellen Rechtsgrundlagen eingesetzt. Der Streckenplan (Roadbook) ist hierbei durch den Antragsteller bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen.
Im Dokument »BF4-Strecken im Ortenaukreis« finden Sie eine Auflistung der Strecken, die durch private Verwaltungshelfer begleitet werden.
Nähere Informationen zu Strecken bzw. Abmessungen können per Mail an gus@ortenaukreis.de erfragt werden.
Bitte beachten Sie: Aufgrund geteilter Zuständigkeiten sind ggf. mehrere Straßenverkehrsbehörden am Verfahren beteiligt. Die Anträge sind daher frühzeitig einzureichen. Eine Verteilung an die betroffenen Behörden erfolgt durch das Landratsamt.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn
- für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
- geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
- Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich (möglich auch per Fax oder Mail) bei der zuständigen Stelle beantragen. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, in dem die Fahrt beginnt beziehungsweise Ihre Betriebsstätte oder Zweigniederlassung liegt. Sie müssen ein vorgeschriebenes Formular verwenden. Abhängig von der zuständigen Stelle erhalten Sie es dort oder können es im Internet herunterladen.
Schneller und komfortabler ist der Antrag über das Internet mithilfe des Onlinedienstes VEMAGS - Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte.
Die Straßenverkehrsbehörde hört die vom Transport und von der gewählten Strecke betroffenen Behörden und Stellen an. Nach Vorliegen aller Stellungnahmen erteilt sie einen Bescheid. Sie erhalten diesen zusammen mit Auflagen und Bedingungen. Bei Antragstellung über "VEMAGS" erhalten Sie den Bescheid über das Internet direkt nach der elektronischen Signatur durch den Sachbearbeiter.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr.
- Haftungserklärung
- Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO (bei Erlaubnis gem. §29 StVO notwendig)
Kosten
Die Gebührenberechnung basiert auf der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Sie variiert nach Aufwand, Umfang und Dauer (bis EUR 1.300).
Rechtsgrundlage
- § 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung)
- § 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen)
- § 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Achslast und Gesamtgewicht)
- 46 Abs. 1 Nr. 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)
- 46 Abs. 1 Nr. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)
Zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Ort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Bearbeitungsdauer
Abhängig von den Transportmaßen bzw. der Strecke.
Beachten Sie bitte, in vielen Fällen müssen andere Behörden angehört werden, deren Zustimmung vorliegen muss.