Frostbeihilfe für Obst- und Weinbaubetriebe
In der zweiten Aprilhälfte 2024 wurden durch Spätfröste erhebliche Schäden im Obst- und Weinbau im Ortenaukreis verursacht. Die EU stellt Mittel aus der Agrarreserve zur Verfügung, um Krisenhilfen für die betroffenen Unternehmen zu ermöglichen.
Beihilfeberechtigt sind Obst- und Weinbaubetriebe, die durch den Frosteinbruch substantiell betroffen sind. Das heißt, dass Frostschäden nur anerkannt werden, wenn dadurch mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung der betroffenen Kulturen oder Produktionsverfahren zerstört wurden. Die Schadensberechnung erfolgt unter Anwendung von behördlich ermittelten regionalen Durchschnitts- oder Referenzwerten, die Mindestschadenshöhe beträgt 7.500 Euro pro Unternehmen; Es werden maximal 40 Prozent des bereinigten Schadens entschädigt.
Eine Antragstellung ist bis spätestens 08.01.2025 (Ausschlussfrist) beim Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft, Prinz-Eugen-Straße 2, 77654 Offenburg möglich. Detailinformationen zum Antrag mit allen Vordrucken sind unter folgendem Link abrufbar:
https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Frostbeihilfe+2024
Das Amt für Landwirtschaft wird mit Veranstaltungen Unterstützung zur Antragstellung anbieten. Die Termine werden auf der Homepage des Landwirtschaftsamts veröffentlicht.
Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen, der kurzen Bearbeitungszeit und der anstehenden Feiertage wird es nicht möglich sein, Einzelberatungstermine anzubieten – Das Amt für Landwirtschaft bittet alle Antragsteller, sich frühzeitig mit den Anforderungen zur Antragstellung auseinanderzusetzen und die angebotenen Gruppenberatungstermine in den Adventswochen wahrzunehmen.