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Datum: 10.01.2024

Statt Bargeld: Ortenaukreis führt als erste Kommunalverwaltung in Baden-Württemberg SocialCard für Asylleistungen ein

Um die Abläufe bei der Auszahlung von Asylleistungen zu erleichtern, führt der Ortenaukreis als eine von bundesweit drei Verwaltungen neben den Städten Hannover und Leipzig und erste in Baden-Württemberg eine Kartenlösung ein. Statt Bargeld erhalten auf finanzielle Hilfe angewiesene Geflüchtete fortan eine sogenannte SocialCard: entweder in Form einer digitalen Karte für das Smartphone oder als Debitkarte für das Portemonnaie.

„Als Modellkommune E-Government ist der Ortenaukreis schon lange Vorreiter in Sachen Digitalisierung“, erklärt die Dezernentin für Zentrale Steuerung des Ortenaukreises, Ulrike Karl. „Mit der SocialCard ermöglichen wir eine digitale und damit wesentlich effizientere Auszahlung von Asylleistungen und nehmen damit auch Druck von unserem ohnehin schon stark belasteten Migrationsamt. Während die Politik auf Bundes- und Landesebene noch um Lösungen in punkto Sachleistungen für Asylsuchende ringt, gehen wir einen ersten wichtigen Schritt, um Auszahlungen zu erleichtern und beschleunigen“, erklärt Alexandra Roth, für Migration verantwortliche Dezernentin des Ortenaukreises. Da viele Asylsuchende über kein Bankkonto verfügen und es meist langwierig sei, bis die Papiere für eine Kontoeröffnung zur Verfügung stehen, und Bargeldauszahlungen immer auch ein Sicherheitsrisiko mit sich bringen, habe der Kreis hier nach alternativen Lösungen gesucht – und gefunden.

Die SocialCard ersetzt die Bargeldversorgung für Leistungsberechtigte, sie bringt erheblich weniger Verwaltungsaufwand mit sich, reduziert die Kosten für die Kreisverwaltung und ist flexibel anpassbar. Basis ist eine herkömmliche Debitkarte, deren Verwendung für den Karteninhaber auch nicht stigmatisierend ist. Sie ist sofort einsetzbar und wird auf Guthabenbasis als physische Karte oder digital auf dem Smartphone geführt. Mit der Karte kann sowohl Bargeld abgehoben als auch Einkäufe im Handel oder im Internet bezahlt werden. Auch etwaige Änderungen in der Höhe des Leistungsbezugs können jederzeit berücksichtigt werden und die Karte lässt sich bei Verlust oder Diebstahl samt Guthaben sperren und auf eine neue Karte übertragen. Auch im Falle eines landes- oder bundesweiten Systems könne die SocialCard leicht an dieses angepasst werden.

Ein Vorteil besteht auch darin, dass die Einsatzmöglichkeiten der SocialCard vorgegeben werden können, sodass beispielsweise Glücksspiel ausgeschlossen oder auch bestimmte Internetzahlungen eingeschränkt werden können. Geldtransfers von oder an Dritte sind über die SocialCard hingegen nicht möglich; ausschließlich das Landratsamt kann Guthaben auf die Karte überweisen.