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Negativbescheinigung beantragen

Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

Für die Verlängerung einiger Reisepässe (z.B. kasachisch) verlangen die dortigen Behörden den Nachweis, dass keine deutsche Staatsangehörigkeit erworben worden ist.

Voraussetzungen

Kein Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

Zuständige Stelle

Landratsamt Ortenaukreis, Ausländerbehörde

Verfahrensablauf

Bitte schicken Sie das Antragsformular mit den geforderten Unterlagen (Kopien) per Post an die Einbürgerungsbehörde. Bitte nennen Sie uns Ihren Termin beim Konsulat, da die Bescheinigung nicht älter als 30 Tage sein darf. Die Bescheinigung wird zusammen mit dem Gebührenbescheid in Höhe von derzeit 51,00 EUR per Post an Sie versandt.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Reisepasses
  • aktuelle Meldebescheinigung der Gemeinde (keine alte Anmeldebestätigung)
  • Kopie der Geburtsurkunde in der Originalsprache mit deutscher Übersetzung
  • Kopie der Heiratsurkunde in der Originalsprache mit deutscher Übersetzung - sofern zutreffend
  • Termin beim Konsulat

Kosten

51,00 €

Bearbeitungsdauer

-

Vertiefende Informationen

Vorab unbedingt Termin mit dem Konsulat vereinbaren.

Hinweise

Zuständige Stelle

Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenden sich mit Fragen zur deutschen Staatsangehörigkeit bitte an die für ihren Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde.

 

Staatsangehörigkeitsbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen das Landratsamt

Rechtsgrundlage

§ 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Freigabevermerk

-