Nachhaltige Waldwirtschaft - Förderung beantragen
Allgemeine Informationen
Nachhaltige Waldwirtschaft (Teil A-D und G der VwV)
In diesem Programm werden wie bisher folgende Maßnahmen gefördert:
- Naturverjüngungen, Wiederaufforstungen und Vorbau in Laub- und Mischwäldern
- Jungbestandspflege und Betriebsgutachten im Privatwald
- Erstaufforstungen
- Bodenschutzkalkungen
- Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse / Forstbetriebsgemeinschaften
- Waldwegebau und Instandsetzung
- Walderholungs- und Schutzfunktionen
- Borkenkäfermanagement im Pufferstreifen des Nationalparks
Vertragsnaturschutz (Teil E der VwV)
In diesem Programm werden Maßnahmen gefördert wie
- Erhalt und Entwicklung von Altbäumen
- Erhaltung von Habitatbaumgruppen
- Erhaltung lichter, trockener und eichenreicher Wälder
- Nieder- oder Mittelwaldbewirtschaftung
- Erhalt und Entwicklung strukturierter Waldinnen und -außenränder
- Entwicklung und Erhaltung von Auerhuhn-Lebensräumen
- Waldbiotope und Lebensstätten
Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald (Teil F der VwV)
Die Förderung kann rückwirkend zum 01.01.2020 beantragt werden. Ab 01.08.2020 muss vor Beginn einer dieser Maßnahmen das Schadholz beim zuständigen Revierleiter angezeigt werden.
- Aufarbeitung von Schadholz (geänderte Richtlinien zu 2019)
- Entrinden von Schadholz
- Hacken von Schadholz (geänderte Richtlinie zu 2019)
- Borkenkäfermonitoring außerhalb der Pufferzone Nationalpark
- Waldschutzmaßnahmen entlang von Siedlungen sowie an Wegen
- Wiederbewaldung nach Extremwetterereignissen (Kultursicherung, Nachbesserung, Bewässerung)
- Transport und Lagerung von Schadholz in Nass- und Trockenlager (geänderte Richtlinie zu 2019)
- Lagerung von Schadholz in Nasslagern (ab dem 4. Monat)
- Anlage von Holzlagerplätzen
Voraussetzungen
Für alle drei Rubriken gibt es jeweils einen eigenen Förderantrag.
Für Einzelanträge ist die Bagatellgrenze von 250 EUR (für Privatwaldbesitzende) zu beachten. Für Sammelanträge über FBGen/ Forstwirtschaftliche Vereinigungen/Kommunen, sind auch geringere Zuwendungsbeträge möglich. Maßnahmen können maximal innerhalb eines Antragformulars kombiniert werden um die Bagatellgrenzen zu erreichen.
Verfahrensablauf
Förderanträge für den jeweiligen Forstbezirk nehmen die - Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Förderung - entgegen und stehen auch gerne für Rückfragen zur Verfügung. Die Anträge sind elektronisch auszufüllen, auszudrucken und zu unterschreiben.
=> Hinweis: Bitte laden sie die Antragsformulare auf ihre PC-Festplatte herunter, damit sie vollständig bearbeitete werden können.
Das alleinige Öffnen im Browser reicht dazu nicht aus.
Erforderliche Unterlagen
Im Antragsformular sind weitere benötigte Unterlagen (Verwendungsnachweis, Einverständniserklärung) mit Link »grün« hinterlegt.
Bitte diese Unterlagen nach dem Ausfüllen direkt ausdrucken, da sie nicht abgespeichert werden können und dann dem Antrag beifügen.