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Dienstleistungen

Arbeitsvermittlung

Allgemeine Informationen

Ziel des Ortenau Jobcenters ist die passgenaue Vermittlung von arbeitssuchenden Menschen in den ersten Arbeitsmarkt.

Voraussetzungen

Leistungsbezug SGB II

Verfahrensablauf

Im Rahmen der Vermittlung arbeiten Persönliche Ansprechpartner und Firmenberater in enger Kooperation zusammen. Mittels Profiling führt der Persönliche Ansprechpartner eine Analyse der Stärken und Schwächen der hilfesuchenden Person durch.


Durch das Angebot von Aus- und Weiterbildung wird der erwerbsfähige Hilfesuchende individuell gefördert.
Unter 25-jährige Personen werden speziell gefördert, insbesondere wenn sie noch keinen Schulabschluss bzw. keine abgeschlossene Ausbildung haben.


Das Ortenau Jobcenter ermöglicht das Erreichen eines Schulabschlusses, die Durchführung einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung, eine berufsvorbereitende Maßnahme oder ein berufliches Praktikum.


Die Fördermöglichkeiten sowie die persönlichen Aufgaben und Ziele werden in einer Eingliederungsvereinbarung, die die hilfesuchende Person mit dem Persönlichen Ansprechpartner abschließt, festgelegt.

Erforderliche Unterlagen

Werden im Gespräch mit den Persönlichen Ansprechpartner ermittelt.

Fristen

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Kosten

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Hinweise

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Freigabevermerk

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