Schulsozialarbeit - Beratung der Träger und Hauptamtlichen
Allgemeine Informationen
Fachberatung der Träger
Wir bieten eine fachliche Beratung der (Schul-)Träger von Schulsozialarbeit in konzeptionellen, pädagogischen und strukturellen Fragen. Wir sind für die Kommune, die einzelne Schule als auch für die Mitarbeiter/innen in der Schulsozialarbeit Ansprechpartner.
Finanzielle Förderung
Die finanzielle Förderung durch den Landkreis wird in Form eines Festbetragszuschusses nach Antragstellung für ein Schuljahr gewährt. Der Jugendhilfeausschuss entscheidet hierbei über Neuanträge. Die entsprechenden Förderrichtlinien und das Antragsformular stehen als Download zur Verfügung.
Beratung von Hauptamtlichen
Die Begleitung und Qualifizierung der hauptamtlichen Mitarbeiter/innen in der Schulsozialarbeit erfolgt durch regelmäßige Facharbeitskreise.
Umsetzung der Jugendhilfeplanung
Die Schulsozialarbeit wirkt bei der Fortschreibung der schulbezogenen Jugendhilfeplanung des Kreises mit und setzt die darin vereinbarten Ergebnisse um.
Schulsozialarbeit - Pssst ... alle mal herhören! - Der Podcast des Präventionsnetzwerk Ortenaukreis
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Verfahrensablauf
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Fristen
.
Hinweise
.
Freigabevermerk
.