49 Neu-Infektionen von Dienstag bestätigt
49 der am Dienstag vom Gesundheitsamt des Ortenaukreises ermittelten positiven Labornachweise wurden vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg bestätigt. Damit beträgt der Wert für die übermittelten Fälle der letzten sieben Tage bei 149 bestätigten Neuinfektionen „34,6“. Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Die Fallzahl der bestätigten Corona-Infizierten beträgt 12.672.
Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt in Baden-Württemberg bei „45,5“ (alle Werte Stand 23.02.2021, 16 Uhr; LGA).
In einem Wolfacher Altenpflegeheim sind 27 Bewohner und sechs Mitarbeiter positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden. „In Absprache mit der Heimleitung wurden die Schutz- und Hygienemaßnahmen für alle Bewohner und das Pflegepersonal erhöht. Die Gruppenaktivitäten sind eingestellt, Isolierungsmaßnahmen wurden umgesetzt, das Kontaktpersonenmanagement läuft und die Maßnahmen greifen bereits, so dass der Betrieb und die Betreuung der Bewohner gewährleistet ist“, informiert Gesundheitsamtsleiterin Evelyn Bressau. Die geplanten Impfungen der Heimbewohner durch die Mobilen Impfteams mussten aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens bis auf weiteres verschoben werden.
Die vom Landesgesundheitsamt bestätigten neuen Covid-19-Fälle stammen aus Achern (1), Biberach (1), Durbach (2), Ettenheim (1), Gengenbach (1), Haslach (1), Hofstetten (1), Kappelrodeck (1), Kehl (5), Lahr (1), Oberkirch (1), Offenburg (15), Oppenau (1), Rust (1), Schwanau (1) und Wolfach (15).
Meldungen über Nachweise von Variants of Concern (VOCs)
Am 24. Dezember 2020 wurde der erste reiseassoziierte Fall einer Virusvariante in Baden-Württemberg berichtet. Zwischenzeitlich sind dem Landesgesundheitsamt (LGA) 3.275 Fälle mit Virusvarianten mit besonderer Bedeutung (Variants of Concern, VOCs), gemeint sind damit die nach Experten-Ansicht besonders ansteckende Varianten mit Ursprung in Großbritannien (B.1.1.7), Brasilien (B.1.1.248 oder P1) und Südafrika (B1.3.5.1) aus 43 Stadt-und Landkreisen Baden-Württembergs übermittelt worden (Stand 23. Februar 2021, 16 Uhr, LGA).
Im Ortenaukreis wurde erstmals am 31. Dezember 2020 eine Virusvariante nachgewiesen, dabei handelte es sich um die britische Variante. Die Ermittlungen des Gesundheitsamtes haben ergeben, dass seit der Coronavirus-Surveillance-Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit, nach der Labore ab Mitte Januar bundesweit PCR-positive Proben auf ihre RNA-Sequenz untersucht werden, sich bereits im Dezember Corona-Virus-Mutationen im Ortenaukreis ausgebreitet haben. Das haben nachträgliche Laboruntersuchungen gezeigt. Insgesamt wurden so inzwischen 267 Fälle (Stand 24. Februar) von Corona-Virus-Mutationen nachgewiesen. Bei 253 Fällen handelte es sich um die britische Variante, bei zwei Fällen handelt es sich um die südafrikanische bzw. brasilianische Variante, bei den anderen Fällen stehen weiteren Laboruntersuchungen noch aus.
Die ausführliche Darstellung der aktualisierten Fallzahlen (Altersgruppe, Geschlecht und Wohnort) gibt es auf der Sonderseite des Ortenaukreises im Internet unter www.ortenaukreis.de/corona_fallzahlen
Der täglichen Lagebericht des LGA erfolgt meist gegen 19 Uhr und ist hier abrufbar: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Infodienste_Newsletter/InfektNews/
Die aktuellen Belegungszahlen der Intensivbetten im Ortenaukreis sind unter https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/kartenansichten einsehbar. Auf der Kartenansicht muss der Mauszeiger auf den Ortenaukreises bewegt werden.
Info: Seit dem 23. Oktober erfolgt die Berichterstattung des Gesundheitsamtes zur aktuellen COVID-19-Lage im Ortenaukreis nach den Zahlen des täglichen Lageberichts COVID-19 des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg (LGA). Dies dient der Vermeidung von Unklarheiten für die Bürgerinnen und Bürger und Medien, die durch abweichende Zahlen immer wieder entstanden sind.
Zudem hängen auch unmittelbare Rechtsfolgen an der Überschreitung bestimmter Werte, wie zum Beispiel einer 7-Tage Inzidenz von 50. Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Wird die 50-Grenze überschritten, ist das Landratsamt anstatt der Städte und Gemeinden direkt für viele einschränkende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig. Das Landesgesundheitsamt muss dazu das Überschreiten der Grenzwerte - und damit die Zuständigkeit – feststellen. So sieht es die Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vor, wonach die Zahlen des Landesgesundheitsamts landesweit maßgeblich sind.