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Fachaufsicht über die Standesämter

Allgemeine Informationen

Fachaufsicht über die Standesämter

Die Aufgaben im Personenstandswesen werden vornehmlich von den Standesämtern wahrgenommen. Das sind vor allem die Beurkundungen von Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften oder Sterbefällen und damit zusammenhängenden Beurteilungen nach staatsangehörigkeitsrechtlichen, namensrechtlichen oder abstammungsrechtlichen Kriterien. Bei schwierigen rechtlichen Aufgaben, insbesondere im Zusammenhang mit internationalem Privatrecht und ausländischem Recht, werden die Standesämter von der unteren Aufsichtsbehörde unterstützt. Die Aufsichtsbehörde erteilt Auskünfte, berät und gibt gutachtliche Stellungnahmen ab. Sie ist auch zu Fachaufsichtsprüfungen in regelmäßigen Abständen verpflichtet.

Seit 01.01.2009 ist das neue Personenstandsrecht in Kraft, das teils erhebliche Veränderungen bei der Beurkundung von Personenstandsfällen beinhaltet. Besonders zu beachten sind teils neue Zuständigkeiten und die elektronische Speicherung der Personenstandsdaten.

Die untere Aufsichtsbehörde übt die Fachaufsicht über die 52 Standesämter des Ortenaukreises einschließlich der Großen Kreisstädte aus.

Aufsichtsprüfungen sollen nach Möglichkeit in einem 5-jährigen Turnus durchgeführt werden. Die Aufsichtsprüfung beinhaltet die örtliche Prüfung der Standesämter und hier insbesondere die organisatorische und personelle Situation einschließlich der Eignung der Standesbeamten, die Überprüfung der Arbeit der Standesbeamten bei der Beurkundung von Geburten, Eheschließungen, Begründung von Lebenspartnerschaften und Sterbefällen, Vaterschaftsanerkennungen, namensrechtlicher Erklärungen, bei der Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen und der Entgegennahme eidesstattlicher Versicherungen. Beigezogen werden alle relevanten Akten, wobei das Hauptaugenmerk auf die Beachtung ausländischen Rechts gelegt wird, aber auch die gebührenrechtliche Abwicklung und die diversen Mitteilungspflichten, die der Standesbeamte zu beachten hat, dürfen nicht vergessen werden.

 

Voraussetzungen

Es sid keine Voraussetzungen notwendig.

Verfahrensablauf

Das Ergebnis der Prüfung wird vor Ort mit dem/den zuständigen Standesbeamten in einer Abschlussbesprechung erläutert. Ein schriftlicher Prüfbericht muss im Anschluss an die Prüfung erstellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.