Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Dienstleistungen

Geländeveränderungen beantragen

Allgemeine Informationen

Unter Geländeveränderungen sind im Wesentlichen Geländeauffüllungen, Abgrabungen und Rebplanien zu verstehen.

Voraussetzungen

Für Auffüllungen, Abgrabungen und sonstige Geländeveränderungen z. B. Rebplanien ( >500 m² im Außenbereich) ist eine bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.

Verfahrensablauf

Beim Amt für Umweltschutz, Untere Naturschutzbehörde, Badstraße 20, 77652 Offenburg, E-Mail: umwelt@ortenaukreis.de ist ein Antrag auf bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung

Rechtsgrundlage

Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG)
Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)
Landes-Bodenschutz- und Abfallgesetz (LBodSchAG)
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Vertiefende Informationen

Für eine fachgerechte und schadlose Durchführung von Geländeauffüllungen wurde vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, das «Merkblatt für Geländeauffüllungen mit unbelastetem Erdaushub« erarbeitet.