Geländeveränderungen beantragen
Allgemeine Informationen
Unter Geländeveränderungen sind im Wesentlichen Geländeauffüllungen, Abgrabungen und Rebplanien zu verstehen.
Voraussetzungen
Für Auffüllungen, Abgrabungen und sonstige Geländeveränderungen z. B. Rebplanien ( >500 m² im Außenbereich) ist eine bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.
Verfahrensablauf
Beim Amt für Umweltschutz, Untere Naturschutzbehörde, Badstraße 20, 77652 Offenburg, E-Mail: umwelt@ortenaukreis.de ist ein Antrag auf bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung
Rechtsgrundlage
Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG)
Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)
Landes-Bodenschutz- und Abfallgesetz (LBodSchAG)
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Vertiefende Informationen
Für eine fachgerechte und schadlose Durchführung von Geländeauffüllungen wurde vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, das «Merkblatt für Geländeauffüllungen mit unbelastetem Erdaushub« erarbeitet.