Waffenbesitzwechsel und Schalldämpfer
Allgemeine Informationen
Jeder Besitzwechsel einer Waffe oder Erwerb eines Schalldämpfers muss bei der zuständigen Waffenbehörde angezeigt werden.
Voraussetzungen
Anzeige spätestens bis 14 Tage nach Erwerb.
Verfahrensablauf
Nach Eingang der Meldung wird die Erwerbsberechtigung geprüft und der Aus- bzw. Ein- oder Umtrag vorgenommen.
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung Waffenbesitzwechsel, WBK, ggf. EFP und Kopie des Personalausweises