Psychologische Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche
Allgemeine Informationen
Psychologische Beratungsstellen richten sich an Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Sie bieten familienorientierte Diagnostik, Beratung und Therapie für Kinder, Jugendliche und Familien, Beratung bei Fragen zu Partnerschaft bei Trennung und Scheidung, Gruppenangebote, sowie Information und Beratung für Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Voraussetzungen
Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr haben nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) Anspruch auf Beratung/Therapie.
Zuständige Stelle
Abhängig vom Wohnort finden die Klienten ihre zuständige Beratungsstelle im Ortenaukreis an den Standorten in Achern, Haslach, Kehl, Lahr und Offenburg.
Verfahrensablauf
Ratsuchende können sich telefonisch, schriftlich oder persönlich anmelden und erhalten einen Termin für ein erstes Gespräch. Dort wird das Beratungsanliegen näher besprochen. Gemeinsam wird dann das weitere Vorgehen geklärt.
Jugendliche, die sich selbst anmelden und Menschen in besonderen Krisen erhalten vorrangig einen zeitnahen Erstkontakt.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Das Beratungsangebot ist für die Klienten kostenfrei und wird durch das Landratsamt Ortenaukreis finanziert.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Beratung wird individuell auf das Beratungsanliegen abgestimmt.
Vertiefende Informationen
Das Team der Beratungsstelle ist multiprofessionell ausgerichtet. Alle MitarbeiterInnen verfügen über Zusatzqualifikationen in Beratung und Psychotherapie. Sie unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.
Hinweise
Die Öffnungszeiten der Beratungsstellen:
Montag - Freitag 8:30 - 12:00 Uhr
Montag - Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Rechtsgrundlage
SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz): §§ 27, 28, 35a, sowie 16, 17 und 18
Fristen
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Freigabevermerk
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