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Dienstleistungen

Betreutes Wohnen in Familien (BWF) - Informationen für Gastfamilien

Allgemeine Informationen

Betreutes Wohnen in Familien im Ortenaukreis bietet Menschen mit einer psychischen Erkrankung die Möglichkeit, in einer Gastfamilie zu leben.

Unser Fach-Team sucht sozial engagierte Familien oder Einzelpersonen, die bereit sind, einen Menschen bei sich aufzunehmen und im Alltag zu unterstützen.

Jede Familie ist einzigartig - wir versuchen, die zu Ihnen passende Person zu finden.

Voraussetzungen

  • Sie sind sozial engagiert und haben eine positive Einstellung zum Leben.
  • Sie können ein Zimmer oder eine kleine Wohnung zur Verfügung stellen.
  • Sie wohnen im Ortenaukreis.

Zuständige Stelle

Amt für Soziale und Psychologische Dienste, Lahr

Verfahrensablauf

Bei Interesse wenden Sie sich per Telefon oder E-Mail direkt an uns. Gerne informieren wir Sie in einem ausführlichen, persönlichen Gespräch. Besondere Qualifikationen sind nicht erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Wir benötigen von Ihnen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.

Kosten

Sie als Gastfamilie erhalten Pauschalen sowohl für die Betreuung als auch für Kosten der Unterkunft und Verpflegung.

Bearbeitungsdauer

2 bis 6 Wochen bis zu einem unverbindlichen Informationsgespräch

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

  • § 4 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)
  • § 104 SGB IX
  • § 113 Abs. 2 SGB IX in Verbindung mit § 76 ff. SGB IX

Fristen

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Hinweise

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Freigabevermerk

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