Betreutes Wohnen in Familien (BWF) - Informationen für Gastfamilien
Allgemeine Informationen
Betreutes Wohnen in Familien im Ortenaukreis bietet Menschen mit einer psychischen Erkrankung die Möglichkeit, in einer Gastfamilie zu leben.
Unser Fach-Team sucht sozial engagierte Familien oder Einzelpersonen, die bereit sind, einen Menschen bei sich aufzunehmen und im Alltag zu unterstützen.
Jede Familie ist einzigartig - wir versuchen, die zu Ihnen passende Person zu finden.
Voraussetzungen
- Sie sind sozial engagiert und haben eine positive Einstellung zum Leben.
- Sie können ein Zimmer oder eine kleine Wohnung zur Verfügung stellen.
- Sie wohnen im Ortenaukreis.
Zuständige Stelle
Amt für Soziale und Psychologische Dienste, Lahr
Verfahrensablauf
Bei Interesse wenden Sie sich per Telefon oder E-Mail direkt an uns. Gerne informieren wir Sie in einem ausführlichen, persönlichen Gespräch. Besondere Qualifikationen sind nicht erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Wir benötigen von Ihnen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.
Kosten
Sie als Gastfamilie erhalten Pauschalen sowohl für die Betreuung als auch für Kosten der Unterkunft und Verpflegung.
Bearbeitungsdauer
2 bis 6 Wochen bis zu einem unverbindlichen Informationsgespräch
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
- § 4 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)
- § 104 SGB IX
- § 113 Abs. 2 SGB IX in Verbindung mit § 76 ff. SGB IX
Fristen
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Hinweise
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Freigabevermerk
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