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Dienstleistungen

Sozialpsychiatrische Beratung und Soziotherapie

Allgemeine Informationen

Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi) sind ambulante Fachdienste für psychisch erkrankte Menschen.
Wir beraten Erwachsene, die aufgrund ihrer Erkrankung starke Beeinträchtigungen in ihrer gesundheitlichen und sozialen Situation erleben. Die Beratung können auch Angehörige oder das soziale Umfeld in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen

Die sozialpsychiatrische Beratung und die Soziotherapie ist ab dem 18. Lebensjahr möglich. Für die Soziotherapie ist eine Verordnung vom Facharzt für Neurologie/Psychiatrie, Facharzt für psychosomatische Medizin, psychologischen Psychotherapeut, Psychiatrische Institutsambulanzen bzw. dort tätigen Fachärzten erforderlich.

Zuständige Stelle

Sozialpsychiatrischer Dienst

Verfahrensablauf

Sie erhalten einen Termin für ein Erstgespräch. In diesem wird geklärt, welche nächsten Schritte im Bereich Behandlung, Krankheitsbewältigung, Wohnen, Arbeit, Tagesstruktur notwendig sind.

Erforderliche Unterlagen

keine, im Einzelfall ärztliche Berichte über den Verlauf von stationären oder ambulanten Behandlungen

Kosten

Für die Soziotherapie gelten die übliche Zuzahlungsregelungen der Krankenkassen.

Bearbeitungsdauer

Wartezeit für ein Erstgespräch ca. 2 Wochen, in Krisen schnellere Terminvergabe

Vertiefende Informationen

Die Beratung ist eine individuelle Orientierungshilfe mit dem Ziel, dass Menschen mit einer psychischen Erkrankung in ihrem gewohnten Umfeld möglichst eigenständig leben können. Wir informieren über vorhandene Hilfeangebote und unterstützen in allen Lebensbereichen, die von einer psychischen Erkrankung betroffen sein können.Die Mitarbeiter des SpDi unterliegen der Schweigepflicht.

Hinweise

Es gibt folgende Gruppenabgebote
in Lahr: Yogagruppe, Achtsamkeitsgruppe, Walkinggruppe, Theatergruppe, Kunstatelier, Gesprächsgruppe, Angehörigengruppe
in Kehl: Kreativgruppe, Gruppe für junge Erwachsene

Rechtsgrundlage

Die sozialpsychiatrische Beratung ist eine Leistung nach dem § 16 PsychKHG Baden-Württemberg (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz). Die Soziotherapie ist eine Krankenkassenleistung nach dem § 37a SGB V, § 132b SGB V.