Einsichtnahme in archivierte Bauakte beantragen
Allgemeine Informationen
Das Baurechtsamt bewahrt in seinem Zuständigkeitsbereich die Bauakten bis zum Abbruch des Gebäudes auf. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auf Antrag die Möglichkeit, in diese Akten Einsicht zu nehmen.
Voraussetzungen
- Ein berechtigtes Interesse
- Falls Sie nicht selbst Eigentümer*in sind: Schriftliche Vollmacht der Eigentümer*in
- Aktueller Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis
- Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe Randspalte) mit genauen Angaben zum Grundstück, zum Gebäude, zu früheren Eigentümer*innen etc.
Verfahrensablauf
- Ausfüllen des Online-Antrags "Antrag auf Einsichtnahme in archivierte Bauakte".
- Nach Eingang des Antrags wird das berechtigte Interesse geprüft.
- Die Einsichtnahme in die beantragte Akte erfolgt durch Bereitstellung einer PDF-Datei des Akteninhalts.
Erforderliche Unterlagen
- Online-Antrag auf Einsichtnahme in archivierte Bauakte
- Bei Bevollmächtigten: Vollmacht der Grundstückseigentümer*in
Kosten
Die Verwaltungsgebühren werden nach Zeitaufwand erhoben, 84 EUR / Stunde, Mindestgebühr 42 EUR. Die Auslagen für die Erstellung der PDF-Datei des Akteninhaltes sind abhängig vom Umfang der Akte. Die Bereitstellung einer durchschnittlichen Akte liegt bei einer Größenordnung von ca. 50 EUR.
Vertiefende Informationen
- Eine Akteneinsicht kann nur erfolgen, wenn die Angaben im Antrag vollständig angegeben sind
und falls erforderlich, unterzeichnete Vollmachten der Eigentümer*in vorliegen. - für die Bereitstellung der Akte bzw. der Gebäudestatik als PDF-Datei werden Verwaltungsgebühren nach der Gebührenverordnung des Landratsamtes Ortenaukreis erhoben sowie Auslagen für die Erstellung der PDF-Datei in Rechnung gestellt.
- Es können nur solche Unterlagen bereitgestellt werden, die unter der oben
angegebenen Grundstücksbezeichnung bzw. Flurstücksnummer beim Baurechtsamt archiviert
vorliegen. Es können nur komplette Akten bereitgestellt werden. Die Bereitstellung einzelner Dokumente ist nicht möglich. - Die Übermittlung der Daten erfolgt über einen gesicherten Dateitransfer. Die für den Download notwendigen Informationen werden an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Den Gebührenbescheid sowie die PIN zum Öffnen des Akteninhalts erhalten Sie mit gesonderter E-Mail.
Fristen
keine
Hinweise
Bitte beachten Sie: Die Daten des übermittelten Links sind nach 30 Tagen nicht mehr abrufbar. Sichern Sie daher Ihre Unterlagen bitte ausreichend.
Freigabevermerk
Aktiviert am 26.4.2023