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Hohe Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber: KOA beteiligt sich an neuem Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose

Mit einer deutschlandweiten Aktionswoche vom 26. bis 30. August 2019 machen die kommunalen Jobcenter auf die Bedeutung lokaler Arbeitsmarktpolitik, die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt sowie ihr Dienstleistungsangebot für Arbeitgeber aufmerksam. Die Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) ist eines der insgesamt 104 Jobcenter in der Bundesrepublik, die im Zuge der sogenannten Hartz IV-Reformen gegründet wurden und in Eigenregie von Landkreisen bzw. kreisfreien Städten geführt werden. In einer vierteiligen Serie schaut die KOA auf die vergangenen 14 Jahren zurück, wirft einen Blick auf ihre Zusammenarbeit mit Unternehmen aus der Region, zeigt auf, wie sie Arbeitslose erfolgreich in Lohn und Brot bringen konnte, und gibt Arbeitgebern Informationen über umfassende Lohnkostenzuschüsse.

Förderung zwischen 70 und 100 Prozent möglich

Die Kommunale Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) hat in den vergangenen Jahren zahlreiche langzeitarbeitslose Menschen im Landkreis wieder in Arbeit gebracht: Monatlich zwischen 400 und 500 erwerbsfähige Leistungsberechtigte können den Leistungsbezug dank des Engagements der KOA-Mitarbeiter beenden.

„Doch je erfolgreicher die Kommunale Arbeitsförderung Menschen in Arbeit vermittelt, umso mehr steigt auch der Anteil an Erwerbslosen, die bereits sehr lange die sogenannten ‚Hartz IV‘-Leistungen beziehen“, erklärt der Leiter der KOA, Armin Mittelstädt. So erhalten zwischenzeitlich rund 2.500 Personen seit über sechs Jahren finanzielle Unterstützung durch die KOA – dies ist fast ein Viertel aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Ortenaukreis. Dass eine erhebliche Zahl arbeitsmarktferner Personen, oft mit gesundheitlichen Einschränkungen, in den letzten Jahren trotz der positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden konnte, ist bundesweit zu beobachten und hat die Bundesregierung dazu veranlasst, ein spezielles Förderprogramm für diese Zielgruppe zu initiieren: das Teilhabechancengesetz.

Durch dieses neue Gesetz können auch Arbeitgeber im Ortenaukreis bis zu fünf Jahre mit hohen Lohnkostenzuschüssen der KOA rechnen. Voraussetzung dafür ist, dass sie Menschen einstellen, die schon über einen längeren Zeitraum Arbeitslosengeld II beziehen. Mit dem im Januar 2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetz sollen Langzeitarbeitslose durch finanzielle Förderung sowie individuelle Betreuung dauerhaft in Lohn und Brot gebracht und somit die Sozialkassen entlastet werden.

„Je länger Menschen von der Erwerbslosigkeit betroffen sind, desto schwieriger wird es für sie eine sozialversicherungspflichte Arbeit zu finden und wieder am ganz normalen Arbeitsleben teilzuhaben“, erklärt Mittelstädt. „Um diese Spirale zu unterbrechen, unterstützen wir als Jobcenter Ortenauer Arbeitgeber, die diesen Menschen eine berufliche Perspektive geben, bis zu fünf Jahre mit Zuschüssen zwischen 70 und 100 Prozent des Arbeitnehmergehalts und begleiten die Betriebe und deren Mitarbeiter in der gesamten Phase durch speziell geschulte Coaches“, so Mittelstädt weiter.

Insbesondere die intensive und individuelle Unterstützung durch diese Coaches komme bei den Arbeitgebern sehr gut an, da sie den Betroffenen den Rücken freihalten, um sich auf die beruflichen Tätigkeiten konzentrieren zu können. Es sind Allrounder mit sozialpädagogischer Ausbildung, die bei vielen Problemen, bis hin zur Schuldenberatung, mit Rat und Tat zur Seite stehen.

In den letzten Monaten wurden im Ortenaukreis bereits über 50 Langzeitleistungsbezieher in das neue Programm aufgenommen. „Damit sind wir bereits einen deutlichen Schritt weiter als die meisten anderen Landkreise und Städte“, weiß Mittelstädt aus Gesprächen mit Geschäftsführern anderer Jobcenter. Gleichwohl sei noch „Luft nach oben“ und es könnten weitere Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden.

Arbeitgebern im Ortenaukreis, die sich für die Förderung interessieren und sich beraten lassen möchten, steht Claudia Zurmühl, Projektleiterin „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ unter Telefon 0781 805 9386 oder E-Mail zurmuehl.koa@ortenaukreis.de zur Verfügung. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen von Personen, die über 25 Jahre alt sind und mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben.

30.08.2019