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Kommunale Arbeitsförderung zahlt Arbeitgebern umfassende Lohnkostenzuschüsse

Durch das neue Teilhabechancengesetz können auch Arbeitgeber im Ortenaukreis bis zu fünf Jahre mit hohen Lohnkostenzuschüssen der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis (KOA) rechnen. Voraussetzung dafür ist, dass sie Menschen einstellen, die schon über einen längeren Zeitraum Arbeitslosengeld II (Harz IV) beziehen. Mit dem im Januar 2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetz sollen Langzeitarbeitslose durch finanzielle Förderung sowie individuelle Betreuung dauerhaft in Lohn und Brot gebracht und somit die Sozialkassen entlastet werden.

„Je länger Menschen von der Erwerbslosigkeit betroffen sind, desto schwieriger wird es für sie eine sozialversicherungspflichte Arbeit zu finden und wieder am ganz normalen Arbeitsleben teilzuhaben“, erklärt Armin Mittelstädt, Leiter der Kommunalen Arbeitsförderung. „Um diese Spirale zu unterbrechen, unterstützen wir als Jobcenter Ortenauer Arbeitgeber, die diesen Menschen eine berufliche Perspektive geben, bis zu fünf Jahre mit Zuschüssen zwischen 70 und 100 Prozent des Arbeitnehmergehalts und begleiten die Betriebe und deren Mitarbeiter in der gesamten Phase durch speziell geschulte Coaches“, so Mittelstädt weiter. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und Personen, die über 25 Jahre alt sind und mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben.

Arbeitgebern im Ortenaukreis, die sich für die Förderung interessieren und sich beraten lassen möchten, steht Claudia Zurmühl, Projektleiterin „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, unter Telefon 0781 805 9386 oder E-Mail zurmuehl.koa@ortenaukreis.de zur Verfügung.

10.05.2019