Belehrungstermine im Gesundheitsamt in Gengenbach
Das Infektionsschutzgesetz legt im § 43 für Personal in lebensmittelverarbeitenden Betrieben eine Erstbelehrung vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit verpflichtend fest. Ohne Belehrung ist keine Beschäftigung im Lebensmittelbereich möglich. Sie hat zum Ziel, die Übertragung von Krankheitserregern über Lebensmittel auf andere Menschen zu verhindern.
Ab Juli bieten wir an jedem 1. Mittwoch im Monat um 9.30 Uhr eine Erstbelehrung im Gesundheitsamt in Gengenbach an. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine vorherige telefonische Anmeldung unbedingt erforderlich. Terminvereinbarung bitte unter 0781/805-9715.
Zusätzlich haben Sie auch die Möglichkeit im Rahmen einer Online-Belehrungen die notwendigen Kenntnisse zu erwerben und die entsprechende Bescheinigung zu erhalten. Über unser Buchungsportal können Sie sich hierfür anmelden. Bei technischen Problemen dürfen Sie sich gerne an unseren Anbieter der Online-Belehrung, die TZ Glehn, wenden, Telefonnummer 02182/8507-65.
Darüber hinaus bieten auch niedergelassene Ärzte eine Hygienebelehrung an. Die Namen und Kontaktdaten der Ärzte im Ortenaukreis, die dazu berechtigt sind, können Sie bei uns telefonisch unter 0781 805 9715 erfragen. Termine müssen direkt mit den Arztpraxen vereinbart werden. Dort erhalten Sie auch Ihr Zertifikat / Bescheinigung für die Erstbelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Da in den Praxen mit einem erhöhten Arbeitsaufkommen zu rechnen ist, bitten wir um Verständnis, dass nicht immer zeitnah Termine durch die Ärzte vergeben werden können.
Falls Sie dazu Fragen haben, dürfen Sie sich gerne unter 0781/805-9715 oder per Email: hygienebelehrung@ortenaukreis.de bei uns melden.
Hier gelangen Sie zum Buchungsportal für die Online-Belehrung: Buchungsportal