Geflügelpest (Aviäre Influenza)
Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Ortenaukreises hat die Allgemeinverfügung mit Maßnahmen für Geflügelhalter einschließlich einer vorbeugenden Aufstallungspflicht in Teilen des Ortenaukreises nach Risikoabwägung über den 6. April 2023 hinaus nicht verlängert. Nachdem am 23.02.2023 am Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das hochpathogene Aviäre Influenzavirus (Geflügelpest) vom Subtyp H5N1 bei einem in Rheinau-Diersheim verendeten Möwenvogel sowie bei 3 weiteren Möwen mit Fundort in Appenweier-Urloffen und Rheinau-Honau nachgewiesen wurde, sind bislang alle weiteren im Ortenaukreis verendet aufgefundenen Wildvögel mit negativem Ergebnis auf das Aviäre Influenzavirus untersucht worden. Pressemitteilung zur Aufhebung der Aufstallungsanordnung vom 06.04.2023
Das FLI stuft das Risiko zum Eintrag des Aviären Influenzavirus in Geflügelhaltungen und Vogelbestände durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln jedoch weiterhin als hoch ein. So bleibt auch die landesweit gültige Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) mit Biosicherheitsmaßnahmen für die besonders gefährdeten kleineren und mittleren Geflügelbetriebe für ganz Baden-Württemberg in Kraft:
Allgemeinverfügung des MLRs zum Schutz der Geflügelhaltungen auch mit weniger als 1.000 Tieren
Pressemitteilung des MLRs vom 20.01.2023
Die Aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine durch Influenzaviren hervorgerufene Infektionskrankheit der Vögel. Eine besonders schwer verlaufende Form der Krankheit mit Aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und sonstigen Vögeln wird als „Klassische Geflügelpest“ bezeichnet und verläuft für den infizierten Vogel häufig tödlich. Wildlebende Wasservögel gelten als Reservoir und können die Aviären Influenzaviren mit dem Vogelzug über weite Strecken transportieren. Bei Hausgeflügel sind besonders Hühner und Puten betroffen, Enten und Gänse weisen eine geringere Empfindlichkeit auf, können sich jedoch ebenfalls anstecken und schwer erkranken.
Das MLR Baden-Württemberg hat Allgemeinverfügungen erlassen, die Vorgaben zur Abgabe von Geflügel im mobilen Geflügelhandel sowie Biosicherheitsmaßnahmen für die besonders gefährdeten kleineren und mittleren Geflügelbetriebe für ganz Baden Württemberg umfassen:
Öffentliche Bekanntmachungen des MLRs
Aktuelle Situation in Baden-Württemberg auf der Webseite des MLRs
Weitergehende Informationen zur Geflügelpest und zu besonderen Fragestellungen finden Sie hier:
Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI)
Informationen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Für Landwirte und Hobbyhalter:
Infografik »Nutzgeflügel schützen« des FLI
Merkblatt »Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen« des FLI
FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Geflügelpest des FLI
Tierhalterantrag zur Registrierung