Geflügelpest (Aviäre Influenza)
Am 17.12.2024 wurde am Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das hochpathogene Aviäre Influenzavirus (Geflügelpest) vom Subtyp H5N1 bei einem in Appenweier-Urloffen verendet aufgefundenen Weißstorch nachgewiesen.
Das FLI stuft das Risiko zum Eintrag des hochpathogenen Aviären Influenzavirus in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch ein. Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel sind daher konsequent durch eine strenge Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu vermeiden. Dazu zählen u.a. der Schutz vor Wildvögeln durch geeignete Unterbringung und einer wildvogelgeschützten Lagerung von Futter, strenge Hygienemaßnahmen wie Desinfektion und das Tragen von Schutzkleidung sowie die Meldung von Krankheitsanzeichen an das Veterinäramt.
Pressemitteilung des MLRs vom 13.12.2024
Pressemitteilung des Landratsamt Ortenaukreis vom 18.12.2024
Die Aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine durch Influenzaviren hervorgerufene Infektionskrankheit der Vögel. Eine besonders schwer verlaufende Form der Krankheit mit Aviären Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 bei Geflügel und sonstigen Vögeln wird als „Klassische Geflügelpest“ bezeichnet und verläuft für den infizierten Vogel häufig tödlich. Wildlebende Wasservögel gelten als Reservoir und können die Aviären Influenzaviren mit dem Vogelzug über weite Strecken transportieren. Bei Hausgeflügel sind besonders Hühner und Puten betroffen, Enten und Gänse weisen eine geringere Empfindlichkeit auf, können sich jedoch ebenfalls anstecken und schwer erkranken.
Das MLR Baden-Württemberg hat Allgemeinverfügungen erlassen, die Vorgaben zur Abgabe von Geflügel im mobilen Geflügelhandel sowie Biosicherheitsmaßnahmen für die besonders gefährdeten kleineren und mittleren Geflügelbetriebe für ganz Baden Württemberg umfassen:
Öffentliche Bekanntmachungen des MLRs
Aktuelle Situation in Baden-Württemberg auf der Webseite des MLRs
Weitergehende Informationen zur Geflügelpest und zu besonderen Fragestellungen finden Sie hier:
Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI)
Informationen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Aktuelle Karte zur HPAI-Lage in Deutschland und zu Fällen in Europa auf der Webseite des FLI
Für Landwirte und Hobbyhalter:
Infografik »Nutzgeflügel schützen« des FLI
Merkblatt »Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen« des FLI
Steckbrief Influenzainfektionen bei Geflügel und Wildvögeln
FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Geflügelpest des FLI
Tierhalterantrag zur Registrierung
Am 17.12.2024 wurde am Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das hochpathogene Aviäre Influenzavirus (Geflügelpest) vom Subtyp H5N1 bei einem in Appenweier-Urloffen verendet aufgefundenen Weißstorch nachgewiesen.
Das FLI stuft das Risiko zum Eintrag des hochpathogenen Aviären Influenzavirus in Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch ein. Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel sind daher konsequent durch eine strenge Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu vermeiden. Dazu zählen u.a. der Schutz vor Wildvögeln durch geeignete Unterbringung und einer wildvogelgeschützten Lagerung von Futter, strenge Hygienemaßnahmen wie Desinfektion und das Tragen von Schutzkleidung sowie die Meldung von Krankheitsanzeichen an das Veterinäramt.
> Pressemitteilung des MLRs vom 13.12.2024 (Link zur PDF anbei)
> Pressemitteilung des Landratsamt Ortenaukreis vom 18.12.2024