Afrikanische Schweinepest (ASP)
Am 25.05.2022 wurde bei gehaltenen Schweinen im Landkreis Emmendingen der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) amtlich festgestellt. Durch die dort gebildeten Sperrzonen (Schutzzone mit Radius von 3 km und Überwachungszone mit Radius von 10 km) um den Ausbruchsbetrieb lagen auch Teile des Ortenaukreises in der Überwachungszone. Die Allgemeinverfügungen mit Maßnahmen in der Überwachungszonen sowie für jagdbezogene Anordnungen und Beprobung konnten zum 25.08.2022 wieder aufgehoben werden.
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung, welche ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt.
Während sie bei Schweinen fast immer tödlich verläuft, ist sie für den Menschen völlig ungefährlich. Selbst der Verzehr von Fleisch oder sonstigen Produkten infizierter Tiere ist für den Menschen ungefährlich. Diese Lebensmittel können jedoch eine entscheidende Rolle bei der Verbreitung der Erkrankung, beispielsweise durch Entsorgung von Wurstwaren infizierter Tiere in der Natur, spielen. Die sprunghafte Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Polen von der Ost- an die Westgrenze ist nachweislich auf eine solche Entsorgung zurückzuführen.
Im Falle eines ASP-Ausbruchs müssen zur Eindämmung der Seuche weitreichende und meist lang andauernde Sperr- und Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen werden. Auch erfolgen strikte Exportbeschränkungen anderer Staaten. Dadurch kann ein Ausbruch für Landwirte und die mit ihnen verbundenen Gewerbezweige schnell existenzbedrohend werden.
Es gilt daher, jedes Risiko einer Seuchenausbreitung aus bereits infizierten Gebieten zu vermeiden.
Um einen Seucheneintrag schnellstmöglich zu erkennen, werden in Baden Württemberg zahlreiche Untersuchungen an Haus- und Wildschweinen durchgeführt. Beispielsweise finden ganzjährig und über das Land verteilt sogenannte Monitoring-Untersuchungen bei Hausschweinen in Freilandhaltungen statt. Die Untersuchungen von verendet aufgefundenen Wildschweinen wurde bereits zusätzlich, aufgrund der Risikoeinschätzung im Sinne eines Frühwarnsystems, nochmals verstärkt. Somit können Seuchenausbrüche rasch erkannt werden und eine Bekämpfung effektiv und schnell stattfinden. Hier wiederum ist es wichtig, dass nicht nur landwirtschaftliche Schweinehalter besondere Vorsicht walten lassen. Auch Hobbyhalter müssen wissen, dass sie mit den von ihnen gehaltenen Schweinen ein hohes Risiko darstellen können.
Die eigenen ASP-Biosicherheitsmaßnahmen können durch Schweinehalter über das Modul zur Eigenkontrolle von der Uni Vechta selbstständig überprüft werden: ASP-Risikoampel
Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg bietet außerdem eine kostenfreie Biosicherheitsberatung für schweinehaltende Betriebe an:
Wirksame Desinfektionsmittel sind bei der DVG zu finden: Desinfektion in der Veterinärmedizin | Ausschuss der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft e.V.
Weitergehende Informationen zur ASP und zu besonderen Fragestellungen finden Sie hier:
- Allgemeine Informationen über die ASP:
- Für Jäger:
- Standorte der Verwahrstellen im Ortenaukreis mit Betreuern
- Nutzungsordnung für die Verwahrstellen
- Merkblatt Probenahme bei Wildschweinen
- Untersuchungsantrag Probenahme Wildschwein
- Afrikanische Schweinepest -Vorsicht bei Jagdreisen (Info des BMEL)
- Ausbildung von ASP-Kadaver-Suchteams in Baden-Württemberg
- FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Allgemeinverfügung jagdbezogene Anordnungen und Beprobung des Ortenaukreises
- FAQ - Jagdliche Fragestellungen zur ASP