Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus)
Auch in der neuen Förderperiode 2021 – 2027 ist der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der ESF den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung.
Ein wichtiges Ziel des ESF Plus ist es, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte, die EU-Grundrechtecharta und die UN-Behindertenrechtskonvention in die Praxis umzusetzen. In Baden-Württemberg konzentriert sich der ESF Plus dazu insbesondere auf die
- Förderung von nachhaltiger Beschäftigung,
- lebenslangem Lernen und Fachkräftesicherung sowie
- sozialer Inklusion, gesellschaftlicher Teilhabe und Bekämpfung von Armut.
Die regionale Umsetzung des ESF erfolgt über die regionalen Arbeitskreise. Der ESF-Arbeitskreis setzt sich aus Vertretenden der regional relevanten Akteure der Arbeitsmarktpolitik zusammen. Dies sind im Ortenaukreis je einen Vertretenden der Agentur für Arbeit, des Jobcenters, der Schulen, der Kammern, der Arbeitsgemeinschaft für berufliche Weiterbildung, der Freien Wohlfahrtspflege, der Außerschulischen Jugendbildung, der Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten sowie der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung.
Die Geschäftsführung und Leitung obliegt dem Landkreis Ortenaukreis unter dem Vorsitz des Dezernenten für Bildung, Jugend, Soziales und Arbeitsförderung. Die regionale Geschäftsstelle ESF Ortenaukreis ist beim Landratsamt Ortenaukreis, Ortenau Jobcenter, Lange Straße 51, 77652 Offenburg, Frau Brigitte Kolbe, Mail: kolbe.jobcenter@ortenaukreis.de angesiedelt. Sie koordiniert zwischen regionalen ESF-Interessierten, Projektträgern, Antragstellenden, Mitgliedern des Regionalen Arbeitskreises, der L-Bank und dem Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg.
Aufgabe des regionalen ESF-Arbeitskreises ist zunächst die Festlegung regionaler Förderschwerpunkte in einer Arbeitsmarktstrategie für die aktuelle Förderperiode. Das heißt es werden in der Strategie inhaltliche Schwerpunkte benannt, die über den ESF gefördert werden können. Diese Arbeitsmarktstrategie wird im Laufe der Förderperiode regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. Des Weiteren bewertet der ESF-Arbeitskreis eingehende Förderanträge, bevor sie zur endgültigen Entscheidung an die L-Bank weitergeleitet werden.
Die Mittelverteilung der Fördergelder ist regional verschieden und wurde auf Grundlage sozialökonomischer Indikatoren errechnet. Das jeweils zur Verfügung stehende Kontingent ist in der jährlichen Ausschreibung und jeweiligen Arbeitsmarktstrategie einzusehen.
Näheres zur regionalen Arbeitsmarktstrategie finden Sie unter „Dokumente“. Zusätzliche Informationen, wichtige Dokumente und Vorlagen für eine erfolgreiche Projektabwicklung finden Sie auf der Homepage www.esf-bw.de.
Fördergrundsätze
Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen können ESF Plus-Fördermittel beantragen, indem sie sich auf einen aktuellen Projektaufruf bewerben oder einen Antrag in einem Förderprogramm stellen.
Privatpersonen können keinen Förderantrag stellen. Sie profitieren über ihre Teilnahme an ESF Plus-geförderten Projekten und Förderprogrammen.
Der ESF Plus gewährt keine Vollfinanzierung von Maßnahmen, sondern beteiligt sich an den Gesamtkosten eines Vorhabens ("Kofinanzierung"). Die restlichen Mittel steuern der Projektträger oder andere private bzw. öffentliche Finanzierungsquellen bei. Die EU trägt mit 40% zu den Gesamtausgaben des Fonds bei.
Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars ELAN. Die Anträge sind weiterhin in Papierform bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank), Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10 in 76113 Karlsruhe einzureichen. Vor der Antragsstellung ist von den Antragstellenden die Kofinanzierung der Projekte sicherzustellen.
Antragsformulare und detaillierte Hinweise zum Ausfüllen des Antrags stehen auf www.esf-bw.de bereit.
Die Anträge müssen fristgerecht bei der L-Bank eingegangen sein. Die Bewertung und Auswahl der eingegangenen Förderanträge erfolgt in einem Rankingverfahren durch den regionalen Arbeitskreis.