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Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis nimmt die nach dem Landesabfallgesetz, den Stadt- und Landkreisen übertragenen Pflichten der Abfallentsorgung als sogenannter öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger wahr.

Die Organe des Eigenbetriebs sind der Kreistag, der Ausschuss für Umwelt und Technik, der Landrat und der Geschäftsführer als Betriebsleitung im Sinne des Eigenbetriebsgesetzes.

 

Weitere Informationen & Dienstleistungen des Eigenbetriebs erhalten Sie hier: Internetauftritt Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

 

Sachgebiete

Nichttechnische Abfallwirtschaft
Abfallberatung
Technische Abfallwirtschaft