Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Ortenaukreis nimmt die nach dem Landesabfallgesetz, den Stadt- und Landkreisen übertragenen Pflichten der Abfallentsorgung als sogenannter öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger wahr.
Die Organe des Eigenbetriebs sind der Kreistag, der Ausschuss für Umwelt und Technik, der Landrat und der Geschäftsführer als Betriebsleitung im Sinne des Eigenbetriebsgesetzes.
Weitere Informationen & Dienstleistungen des Eigenbetriebs erhalten Sie hier: Internetauftritt Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Sachgebiete
Nichttechnische Abfallwirtschaft |
Abfallberatung |
Technische Abfallwirtschaft |