Vermessung & Flurneuordnung
Das Amt nimmt die Aufgaben der Fachbereiche Flurneuordnung und Vermessung wahr.
Fachbereich Flurneuordnung
Im Fachbereich Flurneuordnung führt das Amt Flurneuordnungsverfahren zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der Landeskultur und Landentwicklung durch.
Fachbereich Vermessung
Im Fachbereich Vermessung ist das Amt zuständig für die Führung des Liegenschaftskatasters, die Durchführung von Liegenschaftsvermessungen, die Übermittlung von Geobasisinformationen des Liegenschaftskatasters und den Nachweis der Landesgrenze.
Warnhinweis
Vorsicht vor überhöhten Kosten!
Private Anbieter von Katasterunterlagen handeln nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungsverwaltung.
Verschiedene Dienstleister bieten im Internet Liegenschaftskarten, Liegenschafts-bücher, Katasterkarten, Flurkarten oder ähnliches an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der baden-württembergischen Vermessungs-verwaltung.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Dienstleister in Ihrem Namen mit der kostenpflichtigen Bestellung von Katasterunterlagen beauftragen, befreit Sie das nicht von der Gebührenpflicht gegenüber der Vermessungsverwaltung Baden-Württemberg. Der Service der privaten Anbieter kann für Sie zu erheblichen zusätzlichen Kosten führen.
Beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) oder beim Vermessungsamt des Landkreises Ortenaukreis erhalten Sie direkt gegen eine einmalige Gebühr amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster für Kreditanträge, Bauvoranfragen, Immobilienkäufe, Ortspläne oder ganz allgemein als Planungsgrundlage. Die Beauftragung eines privaten Anbieters ist nicht notwendig.
Gerne erteilen wir Ihnen nähere Auskünfte. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an geodaten@lgl.bwl.de oder vermessung-daten.offenburg@ortenaukreis.de oder vermessung-daten.wolfach@ortenaukreis.de oder verwenden Sie das Antragsformular unter der Dienstleistung Liegenschaftskataster - Auszug beantragen.