Gesamtstrategie ländlicher Raum
Die Gesamtstrategie Ländlicher Raum ist Grundlage für eine ganzheitliche Arbeitsweise und basiert auf zwei Säulen:
1. Säule: Leitlinien
Die erste Säule umfasst administrative Leitlinien. Diese sehen vor, dass die Landkreisverwaltung mit ihrem großen Aufgabenspektrum dezernatsübergreifend handelt und Synergien nutzt (Bündelungsbehörde), Beurteilungs- und Ermessensspielräume im Interesse des Standortes Ortenau konsequent ausschöpft (Standortklausel) sowie Verfahrensabläufe ständig überprüft und zum Nutzen der Bürger und Unternehmen im Ortenaukreis optimiert.
2. Säule: Unterausschuss Gesamtstrategie Ländlicher Raum
Der Kreistag hat am 30.03.2010 die Einrichtung des Unterausschusses „Gesamtstrategie Ländlicher Raum“ beschlossen. Er ist paritätisch mit Kreisrätinnen und Kreisräten sowie Vertreterinnen und Vertretern der im ländlichen Raum des Landkreises tätigen Einrichtungen und Gruppierungen besetzt. Basis der Arbeit sind aktuelle Themen, politische Schwerpunkte und Entscheidungen zu Fragen des ländlichen Raums. Der Mehrwert des Unterausschusses liegt dabei darin, dass keine zusätzlichen politischen Debatten geführt, sondern gemeinsam Projekte erarbeitet und umgesetzt werden. So kommt das Potenzial, das in der Mischung aus KreispolitikerInnen, Verwaltungsfachleuten und externen ExpertInnen liegt, optimal zur Geltung. Mit den Themen des Ländlichen Raums und möglichen Projekten zu dessen Stärkung befassen sich die Mitglieder des Unterausschusses aktuell in den drei Arbeitsgruppen „LandlebenZ(ukunft)“, „Klimanwandel entgegenwirken im Ländlichen Raum“ und „Zukunft Wald“. Die thematischen Arbeitsgruppen treffen sich unterjährig mehrmals außerhalb der Sitzungen und konkretisieren ihre Ideen. Ziel ist, konkrete Projekte zu entwickeln, die den ländlichen Raum stärken. Dabei sollen Synergien geschaffen, Doppelstrukturen vermieden und Politik, Experten und Verwaltung nachhaltig vernetzt werden.
Förderprogramme
Förderprogramm LEADER
Hinter dem Namen LEADER verbirgt sich ein Förderprogramm der Europäischen Union (EU). Mit Hilfe von LEADER können im ländlichen Raum Projekte gefördert werden, die zur Strukturverbesserung beitragen.
Förderungen
Die EU und das Land Baden-Württemberg unterstützen solche Projekte mit Zuschüssen. Gefördert werden können kommunale und private Projekte innerhalb abgegrenzter Gebiete.
Fördermöglichkeiten
Die Fördermöglichkeiten durch Zuschüsse aus LEADER sind vielfältig. So kann zum Beispiel die Gründung und Entwicklung eines Kleinstunternehmens gefördert werden oder aber auch ein Projekt zur Sicherung der Grundversorgung im Ortskern wie zum Beispiel der Erhalt des Metzgerladens. Gefördert werden auch Maßnahmen in Hotellerie und Gastronomie wie zum Beispiel die Schaffung eines Wellnessbereichs oder eines barrierefreien Zugangs. Im Bereich Wohnen können Maßnahmen gefördert werden, die zur Umnutzung ehemals landwirtschaftlicher Bausubstanz beitragen. In der Landwirtschaft können Maßnahmen zur Diversifizierung gefördert werden, sofern keine Fachförderung (AfP) möglich ist.
Ebenso umfangreich sind die fördertechnischen Anforderungen, die ein geplantes Projekt erfüllen muss damit es gefördert werden kann.
Förderanträge für das LEADER-Programm einreichen
Förderanträge für LEADER können über die Gemeinde oder direkt bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Es wird daher empfohlen, die geplanten Projekte vor der Antragstellung mit der LEADER-Geschäftsstelle und mit der Gemeindeverwaltung zu erörtern.
Bei Fragen zu Fördervoraussetzungen oder bei der Konkretisierung Ihrer Projekte hilft Ihnen die Aktionsgruppe LEADER Mittlerer Schwarzwald oder die Aktionsgruppe LEADER Ortenau gerne weiter.
Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Instrumenten des Landes, die integrierte Strukturentwicklung der Gemeinden insgesamt zu unterstützen.
Ziel
- Erhalt und Fortenwicklung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
- Entgegenwirken der Abwanderung
- Abfedern des landwirtschaftlichen Strukturwandels
- Sorgsamer Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen
Im Vordergrund stehen dabei die Bemühungen, den weiteren Flächenverbrauch durch eine verbesserte innerörtliche Entwicklung zu vermeiden. Vielfach ist in den Ortskernen ein immer größer werdender Bestand von älteren, nicht mehr genutzten Gebäuden zu verzeichnen. Baufällige Schuppen und leerstehende Häuser beeinträchtigen das Ortsbild. Sie tragen mittelfristig zu einer Verödung der Ortskerne bei. Um diese Entwicklung aufzuhalten, müssen leer stehende oder ungenutzte Gebäude aktiviert und zu zeitgemäßen Wohn-, Büro- oder Gewerbeflächen umgenutzt werden. Um die Innenentwicklung deutlicher voranzubringen, werden für den Förderschwerpunkt "Innenentwicklung/Wohnen" etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel eingesetzt. Um Ortskerne zu stärken, hat die Förderung zusätzlich die Grundversorgung, die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Wiedernutzung von Gewerbebrachen im Blick. Dabei sind auch die Bereitstellung neuer Arbeitsplätze und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze von Bedeutung (Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz).
Zeitlicher Ablauf
Die Ausschreibung des Programms erfolgt jährlich im Mai/Juni. Anträge sind bis zum 30. September 2021 je zweifach beim Landratsamt Ortenaukreis sowie beim Regierungspräsidium Freiburg durch die antragstellenden Städte und Gemeinden einzureichen.
Formulare/Verwaltungsvorschriften und weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Im November werden die Anträge im Koordinierungsausschuss beim Landratsamt Ortenaukreis priorisiert. Dieser besteht aus dem Landrat, Vertretern des Regierungspräsidiums, des Landratsamtes sowie Vertretern der Gemeinden. Anschließend erfolgt die Antragsvorlage durch das Regierungspräsidium beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Dieses entscheidet im Februar abschließend über die Aufnahme in das Förderprogramm. Nach Bekanntgabe der aufgenommenen Gemeinden werden die Zuwendungsbescheide für kommunale und private nicht-gewerbliche Maßnahmen durch die zuständigen Regierungspräsidien erlassen; für private gewerbliche Maßnahmen ist ein Antrag auf Zuwendung bei der Landeskreditbank einzureichen.
Hinweis für private gewerbliche Vorhaben
Mit der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenstellung Baden-Württembergs nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter auszubauen. Die Förderlinie wird zu gleichen Teilen über das Land und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014-2020 finanziert.
Mit diesem Förderangebot werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum angesprochen, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potential zur Technologieführerschaft erkennen lassen.
Transportkostenbeihilfe für Rinder
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Der Waldanteil hat in vielen Gemeinden des Ortenaukreises, besonders in Tälern und Seitentälern, beträchtlich zugenommen. Er beträgt oftmals bereits 70 % und mehr an der Gesamtgemarkung einer Gemeinde. Zur Enge vieler Täler kommt ihre Hängigkeit von über 30 % und mehr. Sie sind als Problemflächen besonders stark dem Aufforstungsdruck ausgesetzt. Aufgrund der schlechten Preissituation auf dem Rindfleischmarkt wird von vielen landwirtschaftlichen Kleinbetrieben hier die Rindviehhaltung aufgegeben. Landschaftlich schöne Täler werden nicht mehr (landwirtschaftlich genutzt) beweidet. Die Gefahr der Verbuschung ist groß. Die Attraktivität der Täler für den Tourismus nimmt ab. Auch wenn viele landwirtschaftliche Kleinbetriebe in den Problemgebieten kein Vieh mehr halten, so sind sie oft jedoch bereit, über die Vegetationszeit in den Sommermonaten Rinder in Pension zu nehmen.
Darüber hinaus dient es generell der Tiergesundheit und der artgerechten Haltung, wenn Rinder nicht nur im Stall sondern auch auf der Weide gehalten werden. Um die Bereitschaft zu fördern, Rinder auf der Weide zu halten und auch Tiere in Pension zu nehmen, gewährt der Ortenaukreis eine Förderung nach der "Richtlinie zur Gewährung von Transportkostenbeihilfe für weibliche Rinder".
Bergbauernprogramm
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Nach dem sogenannten Bergbauernprogramm besteht die Möglichkeit des Erhalts einer Ausgleichszulage für Bergbauernbetriebe im Ortenaukreis.
Nach der „Richtlinie für die Zahlung einer Ausgleichszulage an Bergbauernbetriebe im Ortenaukreis“ vom 01. Juli 2014 erhalten Bergbauernbetriebe, deren selbstbewirtschaftete Eigentums- und Pachtfläche in der benachteiligten Agrarzone (Nicht-Steillage und Steillage zusammengenommen) zwischen 1,0 und 2,99 ha umfasst, eine Ausgleichszulage von 170 Euro/ha. Gefördert wird dabei nur die Fläche in der Steillage. Der Antrag auf Gewährung der Ausgleichszulage ist bis zum 30. September eines jeden Jahres bei der jeweiligen Gemeinde zu stellen.