Der Klimamobilitätsplan Ortenaukreis
Verschoben – Bürgerdialog zum Thema Klimaschutz und Mobilität im Ortenaukreis
Die für den 03. Und 04. Juli geplanten Veranstaltungen in Ettenheim und Hausach rund um den Klimamobilitätsplan Ortenaukreis werden aus organisatorischen Gründen nicht wie geplant stattfinden. Diejenigen, die sich für die Veranstaltung angemeldet hatten, wurden per Mail informiert.
Über neue Termine und alle weiteren Entwicklungen zum Klimamobilitätsplan informieren wir Sie an dieser Stelle.
Sogenannte Klimamobilitätspläne werden durch das Land Baden-Württemberg gefördert, um Kommunen und Landkreise dabei zu unterstützen, die Klimaziele im Verkehr zu erreichen. 2022 wurde vom Ausschuss für Umwelt und Technik die Erstellung eines Klimamobilitätsplanes für den Ortenaukreis beschlossen.
Ziel ist es, die Mobilität im Ortenaukreis nachhaltig, zukunftsfähig und für alle zugänglich zu gestalten. Dazu betrachtet der Klimamobilitätsplan Ortenaukreis die Mobilität im gesamten Landkreis und über Gemeindegrenzen hinweg. Der Klimamobilitätsplan baut dazu auf bestehenden Planwerken aus den Städten und Gemeinden des Kreises auf. Als übergeordnete Gesamtstrategie vereint der Klimamobilitätsplan laufende und geplante Maßnahmen und berücksichtigt auch aktuelle Entwicklungen.
FAQ Klimamobilitätsplan Ortenaukreis
Woraus besteht ein Klimamobilitätsplan?
Im Rahmen des Klimamobilitätsplans werden Maßnahmen(-pakete) entwickelt, die einen besonders positiven Effekt auf den Klimaschutz im Verkehr haben und dazu beitragen, die lokalen Verkehrsemissionen dauerhaft zu reduzieren.
Dazu hat der Klimamobilitätsplan folgende Bestandteile:
- Ausrichtung nach dem Ziel, die CO2-Emissionen im Verkehr um bis zu 55% bis 2030 zu reduzieren (gegenüber 2010) und damit die Klimaschutzziele des Landes Baden-Württemberg einzuhalten.
- Datenbasierte und ganzheitliche Betrachtung: Die Maßnahmen werden durch ein intermodales Verkehrsmodell geprüft, das alle Verkehre gleichermaßen berücksichtigt.
- Zum Klimamobilitätsplan gehört eine konkrete Umsetzungsplanung sowie ein Konzept, mit dem der Fortschritt und die Wirksamkeit des Plans gemessen werden kann (Monitoringkonzept).
- Über den Erarbeitungsprozess werden die Öffentlichkeit und relevante Akteursgruppen kontinuierlich beteiligt.
Wie sind die Städte und Gemeinden des Ortenaukreises in die Erstellung eingebunden?
Für den Erfolg des Planes ist die Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden des Kreises besonders wichtig. Daher findet im Projektverlauf dreimal die sogenannte Kommunalkonferenz statt, bei der sich die Kommunen des Ortenaukreises über den Projektfortschritt informieren und eigene Hinweise in die Diskussion einbringen können. Aktuell nehmen 32 Kommunen an der Kommunalkonferenz teil, neue Kommunen können jederzeit hinzustoßen
Welche Mitgestaltungsmöglichkeiten gibt es?
Für die Bürgerinnen und Bürger des Ortenaukreises gibt es zunächst zum Projektbeginn die Möglichkeit, Ihre Hinweise und Wünsche an die Mobilität der Zukunft im Rahmen einer Online-Beteiligung zu äußern. Im Sommer sind zudem drei Bürgerdialoge geplant, bei denen die vorgeschlagenen Maßnahmen mit Menschen vor Ort diskutiert werden.
Die Termine für die Bürgerdialoge sind wie folgt.
- 25. Juni 2024, digital
- Ettenheim (verschoben)
- Hausach (verschoben)
Alle Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung werden rechtzeitig hier auf der Webseite des Ortenaukreises bekanntgegeben.
Zudem werden einzelne Interessenvertretungen aus Wirtschaft, Umwelt und Sozialem über den Runden Tisch Klimamobilität in die Erarbeitung eingebunden. So wird sichergestellt, dass verschiedene Interessen berücksichtigt werden und wichtige Hinweise rechtzeitig aufgenommen werden können.
Digitaler Informationstermin zum Klimamobilitätsplan im Ortenaukreis
25. Juni 2024, 18.00 – ca. 19.30 Uhr, digital
Was geschieht mit den Beiträgen der Beteiligung?
Alle Hinweise werden gelesen und ausgewertet. Die Auswertung gibt wichtigen Input für die Fachplanung und erlaubt es den Planerinnen und Planern, lokale Besonderheiten und Bedürfnisse in der Erarbeitung von Maßnahmen zu berücksichtigen.
Wie wird der Klimamobilitätsplan finanziert?
Die Erstellung des Klimamobilitätsplans wird durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg mit bis zu 50% gefördert. Die restlichen Kosten trägt der Landkreis. Besonders wichtig: Maßnahmen, die konkret im Klimamobilitätsplan festgeschrieben sind und nachweislich einen besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten, können in der Umsetzung mit bis zu 75% durch das Land gefördert werden.