Gesundheit
Meldungen an das Gesundheitsamt Ortenaukreis können über die folgenden Online-Formulare unkompliziert und datensicher übermittelt werden.
Eine digitale Übermittlung ist in folgenden Bereichen möglich:
- Arzt, Ärztin, Klinik: Dokumente übermitteln, Meldung nach § 6 IfSG übermitteln, MRE-Befundbogen übermitteln, (Verdacht auf) Impfkomplikation übermitteln, Honorarabrechnung für die Nachholung der versäumten Früherkennungsuntersuchung übermitteln
- Privatperson: Einschulungsuntersuchung nachmelden, Befunde übermitteln, Betäubungsmittel Formulare/Rezepte übermitteln, Rückmeldung zum Masernschutzgesetz übermitteln
- Einrichtung: Meldung gemäß Infektionsschutzgesetz übermitteln, Informationen zum Masernschutz übermitteln, Kinder zur Einschulungsuntersuchung melden, Terminliste für das Beratungsangebot zur Einschulungsuntersuchung übermitteln, Zahnärztliche Reihenuntersuchung
- Gerichte, Behörden, Staatsanwaltschaft: Aufträge, Unterlagen übermitteln
- MRE-Netzwerk: Beitrittserklärung übermitteln
- Betäubungsmittel Formulare/Rezepte übermitteln
- Dokumentübermittlung - Einrichtungen
- Dokumentübermittlung - Privatpersonen
- Eine Untersuchung meines Kindes im Rahmen der Einschulungsuntersuchung nachmelden
- Gerichte/Staatsanwaltschaft/BehördenÜbermittlung von Aufträgen oder Unterlagen
- Honorarabrechnung für die Nachholung der versäumten Früherkennungsuntersuchung
- (Verdacht auf) Impfkomplikation melden
- Kinder zur Einschulungsuntersuchung melden
- MRE-Befundbogen übermitteln
- MRE-Netzwerk Beitrittserklärung
- Masernschutz
- Meldung gem. §34 Infektionsschutzgesetz
- Meldung nach §6 und §7 Infektionsschutzgesetz
- Sozialpädagogisches Beratungsangebot für Kindergartenkinder
Die Erstbelehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kann von Ihnen auch im Rahmen einer Online-Belehrung durchgeführt werden.