Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung in Anspruch nehmen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Fragen zu sozialen und rechtlichen Belangen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt haben oder eine Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle suchen, finden Sie nachfolgend weiterführende Informationen. Schwangerschaftsberatungsstellen bieten Hilfe vor, während und nach der Schwangerschaft.
Voraussetzungen
Fragen zu Verhütung und Kostenübernahme bei Bedarf
Schwangere in Konfliktlagen und mit Informationsbedarf zu persönlichen und wirtschaftlichen Hilfen
Familien nach der Geburt eines Kindes zu Fragen wie Elterngeld und sonstigen Unterstützungsmöglichkeiten
Zuständige Stelle
Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Landratsamtes Ortenaukreis
Verfahrensablauf
Terminvereinbarung per Mail oder telefonisch erforderlich:
schwangerschaftsberatung@ortenaukreis.de, Tel.: 0781 805 9768
Fristen
Termine können in Konfliktsituationen kurzfristig vergeben werden.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis, wenn eine Beratungsbestätigung gewünscht wird. Für andere Beratungen nach individueller Absprache.
Kosten
keine
Vertiefende Informationen
- www.familienportal.de (eine Seite des Familienministeriums)
- www.l-bank.de (Infos rund um das Elterngeld)
- www.familienplanung.de (Beratungsstellensuche)
- www.loveline.de (Jugendportal der Bundeszentrale für gesundheitl. Aufklärung)
Hinweise
Vertrauliche Geburt
Unter der Nummer 0800 40 40 020 bietet ein Hilfetelefon anonym, kostenfrei und rund um die Uhr Hilfe und Unterstützung. Die Nummer erscheint nicht auf dem Einzelverbindungsnachweis. Das Angebot ist barrierefrei und mehrsprachig. Bei Bedarf werden Dolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscherinnen von den
Rechtsgrundlage
§219 Strafgesetzbuch, Schwangerschaftskonfliktgesetz und Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Soziales und Integration Baden - Württemberg
Freigabevermerk
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