Wildtierbeauftragter
Fachberatung zum Thema Wildtiere
In Baden-Württemberg sind die Wildtierbeauftragten die zentralen Ansprechpersonen rund um das Thema Wildtiere auf Landkreisebene. Die Funktion des Wildtierbeauftragten basiert auf §61 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes Baden-Württemberg.
Zu den Aufgaben der Wildtierbeauftragten zählen die fachliche Beratung von öffentlichen Stellen und privaten Personen in Fragen des Umgangs mit Wildtieren. Ebenso spielen auch konzeptionelle Tätigkeiten, insbesondere im Bereich der Jagd und des Wildtiermonitorings, mit dessen Hilfe mehr Informationen über die heimischen Wildtierbestände gewonnen werden soll, eine wichtige Rolle. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vermitteln Wildtierbeauftragte der Bevölkerung wichtiges und nützliches Wissen zu unseren heimischen Wildtieren.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Wildtier?
Wildtiere, also Tiere, die nicht in menschlicher Obhut leben, sind laut Gesetz herrenlos. Sie haben keinen Besitzer oder Eigentümer. Der Umgang mit ihnen ist im Tierschutzrecht geregelt. Auch greift z.B. das Jagd- und das Naturschutzrecht.
Was mache ich mit aufgefundenen Wildtieren?
Wildtiere sind Fluchttiere, sie meiden den direkten Kontakt zu Menschen. In Notlage geratene Wildtiere befinden sich ohnehin in einer Stresssituation. Jedes Annähern und vor allem das Berühren des Tieres führt zu weiterem Stress und verschlimmert seine Notlage. Zudem können aufgefundene Tiere krank sein, weshalb direkter Kontakt aufgrund bestehender Ansteckungsgefahren dringend vermieden werden sollte! Die gut gemeinte Pflege bedeutet für das Tier meist engen Kontakt zu Menschen, Aufenthalt in geschlossene Räumen, Volieren oder Gehegen, also Dauerstress. Oberstes Ziel sollte immer die rasche Wiederauswilderung sein.
Informationen zu häufig aufgefundenen Wildtieren
Von dem Moment an, in dem man sich ein Wildtier „aneignet“, trägt man die volle Verantwortung und Haftung und muss für anfallende Kosten, z.B. etwa für Transport oder Tierarzt, aufkommen. Tierärzte sind nach ihrer Berufsordnung zur Ersten Hilfe verletzter Wildtiere verpflichtet. Liegt kein Notfall vor, können sie eine Behandlung ablehnen und an einen Spezialisten verweisen. Wildtiere müssen nicht kostenlos behandelt werden! Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenverordnung für Tierärzte und könnte vom Finder oder der Finderin gefordert werden.
Rehkitze und Feldhasen
Sowohl Rehkitze als auch junge Feldhasen verweilen oft in einer bewegungslosen, am Boden gedrückten Haltung, während das Muttertier auf Nahrungssuche ist. Säugetiere haben einen sehr feinen Geruchssinn, Elterntiere erkennen sofort, ob ihre Jungen Kontakt mit Menschen hatten. Rehkitze und junge Feldhasen sind in ihren ersten Lebenswochen vielerorts der Gefahr durch die Grünlandmahd ausgesetzt. Hier engagiert sich im Ortenaukreis der Verein “Rehkitzrettung Ortenau e.V.“ mit der Rettung der Jungtiere vor den Mähmaschinen und ist Ansprechpartner für Landwirte, Jäger und Naturschützer.
Fuchs
Wenn ein Fuchs bei der Begegnung mit Menschen nicht flüchtet, kann das auf Krankheit (z.B. Räude) hinweisen. Füchse können schwere Krankheiten auf Menschen und Hunde übertragen. Daher sollte man Abstand halten!
Marder
Der Steinmarder ist in unserer stark vom Menschen geprägten Landschaft ein sogenannter „Kulturfolger“. Das heißt er nistet sich gerne bei uns Menschen im Siedlungsbereich ein, z.B. auf Dachböden. Wenn sich ein Marder im Dachboden eingenistet hat, kann das für die Hausbewohner auf Dauer aufgrund von Verschmutzung und Lärm zu einer großen Belastung werden. Die langfristig nachhaltigste Methode Marder aus dem Haus fernzuhalten, ist die marderdichte Absicherung der Gebäude, also das Schließen von möglichen Zugängen (z.B. am Dach). Kurzfristig können auch Vergrämungsmittel (z.B. Geruchsmittel oder Ultraschallgeräte) Marder aus Gebäuden vertreiben.
Wildvögel
Wildvögel, selbst wenn sie noch jung aus dem Nest gefallen sind, brauchen nur selten Hilfe. Sie werden am Boden von den Elterntieren weiter gefüttert. Man kann diese Jungtiere abseits des Weges in der Nähe wieder an einen geschützten Platz auf einen Ast oder unter eine Hecke setzen. Vögel mit offensichtlichen Verletzungen (offene Wunden, gebrochene Flügel etc.) oder “nackte“, unbefiederte Jungvögel brauchen spezielle fachliche Pflege. Oft ist es nicht möglich, verletzte Wildvögel wieder in die Natur zurückzusetzen. In diesen Fällen kann es richtig sein, das Tier von einem Tierarzt einschläfern zu lassen.