Bewerber-FAQ
In unseren FAQs finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen und wertvolle Informationen über das Landratsamt Ortenaukreis als Arbeitgeber.
Fragen und Antworten zum Bewerbungsprozess
Wie kann ich mich beim Landratsamt Ortenaukreis bewerben?
In jeder Stellenanzeige finden Sie einen Button mit „Jetzt bewerben“. Durch einen Klick auf den Button kommen Sie direkt in unser Bewerberportal. Legen Sie Ihr Bewerberprofil an, indem Sie Ihre E-Mail-Adresse und ein selbstgewähltes Passwort vergeben. Tragen Sie anschließend Ihre persönlichen Daten ein und laden Sie die notwendigen Bewerbungsdokumente hoch.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Welche Unterlagen gehören zu einer vollständigen Bewerbung?
Zu einer vollständigen Bewerbung gehören folgende Unterlagen:
- Anschreiben
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Zeugnisse, welche den Lebenslauf lückenlos belegen
Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?
- Bewerbung Sie können sich direkt online über unser Bewerberportal bewerben.
- Eingangsbestätigung Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Ihre Bewerbung wird zeitnah und sorgfältig von uns geprüft.
- Vorstellungsgespräch Sollten Sie in die engere Wahl kommen, erhalten Sie sehr schnell eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.
- Stellenvergabe Wir entscheiden uns intern und informieren Sie zeitnah über die Entscheidung.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Ansprechpersonen aus den Stellenanzeigen.
Wie aktuell sind die Stellenangebote?
Die Stellenangebote sind aktuell. Sobald die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, erscheint die Stellenausschreibung nicht mehr in der Stellenliste. Unsere aktuellen Stellenangebote finden Sie hier.
Kann ich mich auf mehrere Stellen gleichzeitig bewerben?
Ja, sobald Sie sich zum ersten Mal im Bewerberportal angemeldet haben, genügt ein Klick auf das jeweilige Stellenangebot um Ihr Interesse an einer Stelle zu signalisieren. Bitte formulieren Sie pro Stelle ein entsprechendes Anschreiben.
Wie ziehe ich meine Bewerbung zurück?
Wenn Sie Ihre Bewerbung zurückziehen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpersonen der jeweiligen Stellenanzeige.
Fragen und Antworten zu Datenschutz und Sicherheit
Wer kann meine Daten im Bewerbungsprozess einsehen?
Die zuständigen Fachbereiche sowie die Personalverantwortlichen inklusive Personalrat haben Zugriff auf Ihre Daten.
Wie lange werden meine Daten im Bewerbungsprozess gespeichert?
Grundsätzlich können Sie selbst entscheiden, wie lange Ihre Daten in unserem System gespeichert werden. Sofern nach 6 Monaten keine Aktualisierung des Profils erfolgt, werden wir Ihr Bewerberprofil löschen. Kommen Sie gerne auf uns zu, falls wir Ihr Profil frühzeitig löschen sollen.
Was mache ich, wenn ich mein Passwort für das Bewerberportal vergessen habe?
Über folgenden Link kommen Sie zum Login. Dort klicken Sie auf „Ich habe mein Passwort vergessen“. Sie erhalten dann per E-Mail einen Link über den Sie anschließend ein neues Passwort anlegen können.
Fragen und Antworten zum Landratsamt als Arbeitgeber
Wie hoch ist mein Gehalt?
Die Bezahlung der Beschäftigten richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD-VKA). Ihr Entgelt richtet sich nach der entsprechenden Gehaltstabelle dieses Tarifvertrags, welche Sie hier abrufen können.
Das Entgelt ergibt sich aus der Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe. Der Stellenanzeige können Sie entnehmen, welcher Entgeltgruppe die Stelle entspricht. Jede Entgeltgruppe hat 6 Erfahrungsstufen. In welcher Stufe eine Einstellung erfolgt muss individuell geprüft werden und hängt davon ab, wie viele Jahre an einschlägiger oder förderlicher Berufserfahrung Sie für die Stelle mitbringen. Haben Sie keine Berufserfahrung erfolgt eine Einstellung in Stufe 1. Im laufenden Arbeitsverhältnis erfolgt ein Aufstieg innerhalb der Stufen mit zunehmender Erfahrung. (Bsp.: 1 Jahr Tätigkeit in Stufe 1 = Aufstieg in Stufe 2, 2 Jahre Tätigkeit in Stufe 2 = Aufstieg in Stufe 3 usw.).
Die Bezahlung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (erkennen Sie daran, dass die Entgeltgruppe mit einem „S“ beginnt) richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE). Ihr Entgelt richtet sich nach der entsprechenden Gehaltstabelle dieses Tarifvertrags, welche Sie hier abrufen können.
Der Stellenanzeige können Sie entnehmen, welcher Entgeltgruppe die Stelle entspricht. In welcher Stufe eine Einstellung erfolgt muss individuell geprüft werden und hängt davon ab, wie viele Jahre an einschlägiger oder förderlicher Berufserfahrung Sie für die Stelle mitbringen. Haben Sie keine Berufserfahrung erfolgt eine Einstellung in Stufe 1. Im laufenden Arbeitsverhältnis erfolgt ein Aufstieg innerhalb der Stufen mit zunehmender Erfahrung. Zusätzlich erhalten Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes eine monatliche Zulage (130 € für Stellen nach S 2 – S 11, 180 € für Stellen nach S 11b, S 12, S 14 und S 15).
Die Bezahlung der Beamten ergibt sich aus der Besoldungstabelle Baden-Württemberg, welche Sie hier abrufen können. Der Stellenanzeige können Sie entnehmen, welcher Besoldungsgruppe die Stelle entspricht.
Gibt es Sonderzahlungen wie bspw. Weihnachtsgeld?
Beschäftigte erhalten im November eine Jahressonderzahlung. Diese richtet sich gemäß dem TVöD-VKA nach der Entgeltgruppe und beträgt
- in den Entgeltgruppen 1 bis 8: 84,51 %
- in den Entgeltgruppen 9a bis 12: 70,28 %
- in den Entgeltgruppen 13 bis 15: 51,78 %
des durchschnittlichen Monatseinkommens der Monate Juli, August und September.
Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst erhalten ebenfalls eine Jahressonderzahlung im November. Diese richtet sich gemäß dem TVöD-SuE nach der Entgeltgruppe und beträgt
- in den Entgeltgruppen S2 bis S9: 84,51 %
- in den Entgeltgruppen S10 bis S18: 70,28 %
des durchschnittlichen Monatseinkommens der Monate Juli, August und September.
Weiterhin gibt es ein Leistungsentgelt, das jährlich im März ausbezahlt wird. Die Höhe ist an Ihre Leistung gebunden.
Wie viel Urlaub habe ich?
Der Jahresurlaub beträgt 30 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Bei vorliegender Schwerbehinderung erhalten Sie weitere 5 Tage zusätzlich.
Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes erhalten darüber hinaus bis zu zwei Regenerationstage pro Kalenderjahr.
Gibt es eine Betriebsrente?
Alle Beschäftigten werden automatisch und verpflichtend in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg versichert. Dadurch erwirtschaften Sie eine zusätzliche Altersvorsorge.
Wie sind die Arbeitszeiten?
Abhängig von unseren verschiedenen Tätigkeitsbereichen können Sie Ihre Arbeit flexibel gestalten. Der zeitliche Rahmen unserer Arbeitszeit ist von Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr.
Um die interne und externe Erreichbarkeit zu gewährleisten sind innerhalb der Rahmenzeit bestimmte Servicezeiten eingerichtet:
- Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
- Montag bis Donnerstag: 14:00 bis 16:00 Uhr
Muss ich meine Krankenkasse wechseln?
Nein, Sie können bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert bleiben.
Welche Benefits bietet das Landratsamt?
Das Landratsamt Ortenaukreis bietet neben unterschiedlichen Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten auch attraktive Mitarbeiterangebote wie beispielsweise einen Fahrtkostenzuschuss zum JobTicket oder das JobRad Leasing. Alle Benefits finden Sie hier.