Betreutes Wohnen in Familien (BWF) - Informationen für Betroffene
Allgemeine Informationen
Betreutes Wohnen in Familien im Ortenaukreis bietet Menschen mit einer psychischen Erkrankung die Möglichkeit, in einer Gastfamilie zu leben.
Sie werden über einen längeren Zeitraum in eine geeignete Familie aufgenommen und von unserem Fach-Team unterstützend begleitet.
Jeder Mensch ist einzigartig - wir versuchen, eine für Sie passende Gastfamilie zu finden.
Voraussetzungen
Das Angebot ist für Erwachsene, die aufgrund ihrer besonderen Situation nicht mehr oder noch nicht selbständig leben können und die zwischen 18 und 65 Jahre alt sind.
Im Vorfeld wird geklärt, ob ein Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe besteht.
Zuständige Stelle
Amt für Soziale und Psychologische Dienste, Lahr
Verfahrensablauf
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die zuständige Person in Ihrer Einrichtung, an Ihre Betreuungsperson oder melden Sie sich gerne direkt bei uns.
In einem ausführlichen persönlichen Gespräch erhalten Sie Informationen zu unserem Angebot.
Erforderliche Unterlagen
Ärztliche Berichte/Atteste sind erst bei Antragstellung erforderlich.
Kosten
Die Kosten richten sich nach dem Einzelfall. Einkommens- und Vermögensgrenzen werden dabei berücksichtigt.
Bearbeitungsdauer
2 bis 6 Wochen bis zu einem unverbindlichen Informationsgespräch
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
- § 4 SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch)
- § 104 SGB IX
- § 113 Abs. 2 SGB IX in Verbindung mit § 76 ff. SGB IX
Fristen
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Hinweise
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Freigabevermerk
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